Satzung des Airsoft Freunde Lippe e.V.

§1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Airsoft Freunde Lippe e.V.
2. Der Sitz befindet sich in Detmold.

§2 Zweck
1. Der Verein bezweckt das Ausüben des Airsoftsports in Ostwestfalen-Lippe .
2. Der Verein gibt allen deutschen und ausländischen Airsoftspielern die Möglichkeit,
sich zu treffen und den Airsoftsport und die damit verbundene körperliche Ertüchtigung und
der hiermit in Zusammenhang stehenden Interessen auszuüben.
3. Zudem ist der Zweck des Vereins die Förderung der Verbreitung und der Erhöhung der
gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz des Airsoftsports in der Bundesrepublik
Deutschland.
Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch Informationsstände, Umfragen und
Infobroschüren in der Öffentlichkeit, Anfängertage mit sportlichem Inhalt, der
Vereinsinternetseite und diversen anderen Aktionen verwirklicht.

§3 Beschlüsse
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn Gesetz oder diese Satzung
schreiben etwas anderes vor.
2. Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei einer Abstimmung zu enthalten. Enthaltungen gelten
als nicht abgegebene Stimmen.
3. Erhält keine Option eine Stimmenmehrheit, kann die Abstimmung wiederholt werden.
Über eine Wiederholung der Abstimmung entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss
der Vorstandsmitglieder.

§4 Gastspieler
1. Der Verein bietet interessierten Personen die Möglichkeit, als Gastspieler an Spielen
teilzunehmen.
2. Gastspieler sind nicht stimmberechtigt und haben keinen Anspruch auf Teilnahme im
internen Vereinsforum, sowie keinen automatischen Anspruch auf eine feste Mitgliedschaft.
3. Beschädigungen oder Verletzungen hat der Gastspieler selbst zu verantworten, auch wenn
eine Verletzung oder Beschädigung durch ein Vereinsmitglied entstanden ist. Gastspieler
nehmen auf eigene Verantwortung und unter eigener Haftung an Spielen des Vereins teil.
4. Gastspieler haben während des Spiels den Anweisungen des Vorstandes oder des
Organisationskomitees in jedem Fall Folge zu leisten.

§5 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige,
natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu
fördern.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
3. Über die Aufnahme einer Person in den Verein entscheidet der Vorstand frühestens nach 3
Monaten Gastspieler Status.
Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet
werden.
4. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.
5. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit aus dem Verein auszutreten.
6. Der Austritt erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein bzw. seinen
Vertretern.
7. Der Ausschluss kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsregeln erfolgen.
8. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Verein die Erfüllung der gestellten
Aufgaben erschwert oder gar unmöglich macht.
Hierzu gehört zum Beispiel, wenn das Mitglied…
a) … grob gegen Ziele und Interessen des Vereins verstoßen hat.
b) … sich unsportlich oder verantwortungslos verhält.
c) … Mobbing gegen andere Mitglieder betreibt.
d) … die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt.
e) … trotz Mahnung mit dem zu leistenden Beitrag in Verzug ist.
9. Vor Beschlussfassung zum Ausschluss ist dem Mitglied das rechtliche Gehör zu gewähren.
10. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
11. Mitglieder sollten nach Möglichkeit mindestens einmal pro Quartal an einem zwanglosen,
persönlichen Vereinstreffen teilnehmen, um das persönliche Kennenlernen zu fördern.
12. Mitglieder verpflichten sich, beim Spiel eine dem Sport angemessene Schutzausrüstung zu
tragen. Ist während der Probezeit keine komplette Schutzausrüstung vorhanden, kann diese
vom Verein oder von anderen Mitgliedern geliehen werden. Die erforderliche
Schutzausrüstung wird detailliert im offen zugänglichen Bereich des Vereinsforums
beschrieben.

§6 Mitgliedsbeiträge
1. Über die Höhe und Anzahl der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die entsprechenden Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag
vierteljährlich im Voraus auf das Vereinskonto zu überweisen.
3. Bereits bezahlte Gelder werden bei einem Austritt nicht zurückerstattet.
4. Die Aufnahme ist verbunden mit einer Aufnahmegebühr. Die Höhe dieser
Aufnahmegebühr beschließt die Mitgliederversammlung.
5. Bei aktuellem Bedarf kann auch eine Investitionsumlage erhoben werden. Ob und ggf. in
welcher Höhe eine Investitionsumlage erhoben wird, beschließt die Mitgliederversammlung.

§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. 1. Vorsitzender
2. 2. Vorsitzender
3. Kassenwart/in
3. Das Organisationskomitee (aktive Mitglieder)
4. Die Mitgliederversammlung
5. Sicherheitschef (Sicherheitsbeauftragter im Verein)
Jedes Mitglied kann sich nach einem Jahr Vereinszugehörigkeit zu einem dieser Organe
wählen lassen.

§8 Der Vorstand
1. Die Vorstandschaft besteht aus dem 1. + 2. Vorsitzenden, sowie dem Sicherheitschef.
Diese bilden ein Gremium, das die Angelegenheiten des Vereins regelt.
Hierzu gehören zum Beispiel:
a) Anschaffungen für den Verein
b) Ein- und Austritt von Mitgliedern
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren
gewählt.
3. Der Vorstand ist verpflichtet, die Meinungen der einzelnen aktiven Mitglieder anzuhören
und in seine Entscheidungen mit einzubeziehen.
4. Im Streitfall innerhalb des Vereinsvorstandes entscheiden die Mitglieder.
5. Der Vorstand und sein Stellvertreter sind für die Organisation zuständig, dürfen jedoch,
falls notwendig, Helfer bestimmen.
6. Der Verein wird nach außen vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§9 Die Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr zum Ende hin abgehalten.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
a) die Wahl und Abberufung des Vorstandes
b) die Wahl des/der Kassenwartes/in
c) die Wahl der Kassenprüfer
d) die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste
Geschäftsjahr
e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstandes
f) die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages
3. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt.
Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung oder per E-Mail oder über das Forum
des Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung ist eine
Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.
4. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen,
das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§10 Kassenprüfung
1. Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
2. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr.
3. Die Kassenprüfer haben zum Ende des Geschäftsjahres die Kassenführung einschließlich
der Belege zu prüfen und über das Ergebnis bei der Mitgliederversammlung zu berichten.
4. Der Prüfungstermin ist mit dem/der Kassenwart/in abzustimmen.
5. Bei vermuteten Unregelmäßigkeiten können auch unvermutete Kassenprüfungen
durchgeführt werden.
6. Die Kassenprüfer dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören.

§11 Auflösung oder Aufhebung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden, deren Tagesordnung die Auflösung zur
Entscheidung stellt. Der Beschluss zur Auflösung kann nur mit Mehrheit von Dreivierteln der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden, Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen
werden nicht mitgezählt. Kommt keine Beschlussfassung zustande, so ist innerhalb von drei
Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand muss bei der Einberufung
dieser zweiten Mitgliederversammlung hingewiesen werden.
2. Der Verein kann nicht aufgelöst werden, wenn sich mindestens zehn Mitglieder zur
Weiterführung des Vereins entschließen.
3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins entscheidet die
Mitgliederversammlung über das Vereinsvermögen.

§12 Änderung der Satzung
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der bei einer Mitgliederversammlung
Anwesenden erforderlich.

§13 Neutralität
1. Der Verein als solches ist politisch neutral und betreibt diesbezüglich keinerlei Aktivitäten.

§14 Haftungsausschluss
1.Der Verein bemüht sich fortwährend um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz
für seine Mitglieder und führt diesbezüglich intensive Verhandlungen mit
Versicherungsunternehmen. Da hier die Konditionen und Angebote jedoch stark schwanken,
besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Vereinsversicherung während der Zeit der
Mitgliedschaft, auch wenn diese beim individuellen Eintritt bestehen sollte.
2. Sofern nicht durch einen bestehenden Versicherungsvertrag geregelt, übernimmt der Verein
keine Haftung im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen.
3. Sofern nicht durch einen bestehenden Versicherungsvertrag geregelt, hat der Betroffene
Beschädigungen oder Verletzungen selbst zu verantworten.

§15 Bereiche Homepage und Forum des Vereins
1. Der Mitgliederbereich der Homepage und des Forums ist vertraulich.
2. Den Mitgliedern ist bewusst, dass die Weitergabe von Informationen oder Passwörtern aus
dem vertraulichen Bereich einen Vertrauensbruch darstellt, der einen sofortigen
Vereinsausschluss, sowie ggf. bei Weitergabe sensibler oder geschützter Daten auch
rechtliche Konsequenzen zur Folge hat.
Das gilt auch für das Weitergeben oder Uploaden geschützter, sensibler Daten auf anderen
Internetseiten wie zum Beispiel Facebook, StudiVZ usw.
Es dürfen keine Fotos, auf denen Mitglieder, Kfz-Kennzeichen, Spielgelände usw. zu sehen
sind, weitergereicht werden.

§16 Tragen von Vereinsabzeichen
1. Das Tragen von Vereinsabzeichen (Patches), T-Shirts etc. mit dem Schriftzug oder dem
Vereinsabzeichen, ist den Mitgliedern erlaubt, so lange das Ansehen des Vereins nicht
beschädigt wird.
2. Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen.
Es ist nach §5 Absatz 9 der Vereinssatzung zu verfahren.
§17 Einhaltung der Satzung und der Spielregeln
1. Jedes Mitglied des Vereins hat die Satzung und die Spielregeln einzuhalten.
2. Jeder Spieler, der an einem vom Verein organisierten Spiel beteiligt ist, hat sich an die
Spielregeln zu halten.
3. Jedes Mitglied verpflichtet sich fair, kameradschaftlich und den Regeln gemäß zu spielen,
den Anweisungen des Vorstandes, oder ersatzweise des Organisationskomitees, Folge zu
leisten und das Ansehen des Vereins nach außen hin zu fördern.

Ende der Satzung
Airsoft Freunde Lippe
Internet: www.asf-lippe.de